Arbeitszeugnis – brauche ich das eigentlich?

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Ein neuer Job, ein neues Leben, mehr Gehalt? Deine berufliche Zukunft hängt vor allem von einem ab: deiner Bewerbung. Nur wenn der erste Eindruck stimmt, das Bewerbungsschreiben überzeugt und der Lebenslauf komplett ist, könnte es zu einem Vorstellungsgesprach kommen und am Ende vielleicht zu dem gewünschten Arbeitsvertrag.

Der Karriere-Blog von Anke Kiehnscherf gibt tolle Tipps für Bewerbung, Beruf und Karriere!!!

Eine von vielen Fragen die man sich im Laufe der Jahre stellt ist z.B. „Arbeitszeugnis – brauche ich das eigentlich?“, ob nun kurz vor einer Neubewerbung oder einem Arbeitgeberwechsel, Fragen gibt es immer und Frau Kienscherf gibt Antworten.

Frau Kiehnscherf ist Karriereberaterin und Personalmanagerin, sie klärt auf und meinte dazu: „Zunächst einmal ein klares : Ja!“

Es gibt kein anderes Mittel, um künftigen Arbeitgebern nachzuweisen, dass der im Lebenslauf beschriebene Werdegang auch tatsächlich so stattgefunden hat. Im Arbeitszeugnis finden sich Dauer des Arbeitsverhältnisses, ausgeführte Positionen und Tätigkeiten, Beurteilung von Führung und Leistung sowie Angaben zur Art und Weise der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder. Fehlt dieses Zeugnis, hat der Mitarbeiter im Regelfall keinen Nachweis über diesen beruflichen Abschnitt und öffnet damit unnötig Raum für Spekulationen jeglicher Art. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass bei einer Stellenbesetzung dann der Bewerber bevorzugt wird, der vollständige Unterlagen eingereicht hat.

Jeder Mitarbeiter, der ein Unternehmen verlässt, hat Anspruch auf ein wohlwollendes , wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis. Was viele nicht wissen: Das Zeugnis muss vom Mitarbeiter angefordert werden. In vielen Unternehmen hat es sich mittlerweile eingebürgert, dass dieses Zeugnis auch unaufgefordert ausgestellt wird. In der Regel soll dem ausscheidenden Mitarbeiter ja auch kein Stein in den Weg gelegt werden.

Doch: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht! Immer wieder tauchen Zeugnisse in Bewerbungsunterlagen auf, die falsche Angaben, grobe Mängel in Form und Aufbau oder Fehler in der Anwendung der sogenannten Zeugnissprache aufweisen. Da kann es schnell passieren, dass ein begeisterter Vorgesetzter mit der Formulierung „Er war an vielen Dingen interessiert und hat sich rege in Diskussionen eingebracht.“ aus seinem hochflexibel einsetzbaren, innovativen Mitarbeiter einen ahnungslosen Schwätzer macht.

Tipp: Prüfe dein Arbeitszeugnis genau auf fehlerhafte Angaben und lasse diese korrigieren. Hierauf hast du Anspruch. Wenn du dich – wie die meisten Menschen – mit der Zeugnissprache nicht so gut auskennen, lasse das Zeugnis von einer kompetenten Seite auf seine Aussage hin überprüfen. Oftmals lassen die Arbeitgeber bei kleinen Änderungswünschen mit sich reden. Darauf verlassen kannst du dich allerdings nicht.

Anke KiehnscherfAnke Kiehnscherf ist Expertin für Karriere- und Outplacementberatung und Personalmanagement. Sie arbeitete ca. 20 Jahre als Personalleiterin in mittelständischen und konzerngeprägten Unternehmen.

Pragmatisch, strukturiert, lösungsorientiert und mit Humor unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen rund um die Themen Karriere, Beruf und Personal.

Anke Kiehnscherf ist ehrenamtliche Arbeitsrichterin am Arbeitsgericht Karlsruhe und engagiert sich weiterhin als Jobpate bei der Integration von Menschen mit Vermittlungsschwierigkeiten in den Arbeitsmarkt.

Sie ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Karriereberatung sowie im Beraternetz der Wirtschaftsförderung Karlsruhe.